Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Transparent, metallfrei und voll in Mode: die sogenannten Aligner sind kaum sichtbar, angenehm zu tragen und zählen in vielen Bereichen zu den Anwendungen der Zukunft.

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Seit Jahrzehnten bewährt und sehr effizient und bieten maximale Kontrolle in alle Richtungen: Aussenliegende Brackets oder besser bekannt als »die klassische Zahnspange«.

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Die sogenannte Lingualtechnik ist eine sehr beliebtes Verfahren in der ästhetischen Kieferorthopädie und bei Patienten, da es für andere Menschen völlig unsichtbar ist.

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Vor allem für Kinder im Wachstum ist die herausnehmbare Zahnspange sehr geeignet und macht vieles einfacher – beispielsweise das Zähneputzen.

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Sie sind klein aber sehr groß in ihrer Wirkung. Minipins kommen gerne zum Einsatz bei Zahnkorrekturen die in eine Richtung verlaufen. Effizient und mit schnellen Ergebnissen.

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Mit unserer ganzheitlichen und interdisziplinären Herangehensweise in Diagnose und Behandlung helfen wir Ihnen wieder mit Biss im Leben zu stehen.

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Kosten - Krankenkassenanteil

Ist eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen indiziert um Gesundheitsfolgeschäden vorzubeugen, so ist vor Beginn der Behandlung bei ihrer Gesundheitskasse eine entsprechende Anfrage bezüglich der anteiligen Kostenübernahme zu stellen.
Für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Geburtstag) gibt es seit 2015 die Möglichkeit, eine Krankenkassen-Zahnspange mit silbernen Metallbrackets in Anspruch zu nehmen. Ob diese in ihrem Fall Thema sein kann, hängt neben dem Alter auch von der Ausprägung der Fehlstellung (IOTN 4 oder 5) ab.
Als qualifizierte kieferorthopädische Wahlarztpraxis können wir für Kinder und Jugendliche mit schweren Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen diesen Antrag stellen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie (abhängig vom Versicherungsträger) einen bestimmten Teil je nach Kassentarif rückerstattet.
Ob eine schwerwiegende Fehlstellung (IOTN Grad 4 oder 5) vorliegt, klären wir während der Diagnostik.

Unsere Preise orientieren sich an den autonomen Honorarrichtlinien der österreichischen Zahnärztekammer (Information gemäß § 153a Abs. 4 ASVG)“.