Ist eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen indiziert um Gesundheitsfolgeschäden vorzubeugen, so ist vor Beginn der Behandlung bei ihrer Gesundheitskasse eine entsprechende Anfrage bezüglich der anteiligen Kostenübernahme zu stellen.
Für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Geburtstag) gibt es seit 2015 die Möglichkeit, eine Krankenkassen-Zahnspange mit silbernen Metallbrackets in Anspruch zu nehmen. Ob diese in ihrem Fall Thema sein kann, hängt neben dem Alter auch von der Ausprägung der Fehlstellung (IOTN 4 oder 5) ab.
Als qualifizierte kieferorthopädische Wahlarztpraxis können wir für Kinder und Jugendliche mit schweren Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen diesen Antrag stellen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie (abhängig vom Versicherungsträger) einen bestimmten Teil je nach Kassentarif rückerstattet.
Ob eine schwerwiegende Fehlstellung (IOTN Grad 4 oder 5) vorliegt, klären wir während der Diagnostik.
Unsere Preise orientieren sich an den autonomen Honorarrichtlinien der österreichischen Zahnärztekammer (Information gemäß § 153a Abs. 4 ASVG)“.